FG München - Urteil vom 23.06.2005
15 K 2311/02
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 1, 2, 3 § 4 Abs. 4 § 12 § 18 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 32

Nachweis der betrieblichen Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers während des Erziehungsurlaubs einer freiberuflichen Lehrerin

FG München, Urteil vom 23.06.2005 - Aktenzeichen 15 K 2311/02

DRsp Nr. 2005/17849

Nachweis der betrieblichen Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers während des Erziehungsurlaubs einer freiberuflichen Lehrerin

Der Abzug von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer während der "Erziehungspause" einer freiberuflichen tätigen Lehrerin setzt einen genauen Nachweis der Art der beruflichen Tätigkeit in diesem Zeitraum voraus. Das gilt vor allem dann, wenn sie in dieser Zeit über mehrere Jahre keine Betriebseinnahmen erzielt. Die nicht näher belegte Behauptung der Nutzung des Arbeitszimmers zu Zwecken der Weiterbildung, der Kontaktpflege zu potenziellen Auftraggebern sowie für allgemeine Verwaltungstätigkeiten genügt insoweit nicht.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 1, 2, 3 § 4 Abs. 4 § 12 § 18 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob den Klägern der Abzug der als Betriebsausgaben der Klägerin zu 2) geltend gemachten Aufwendungen für ein Arbeitszimmer auch über den vom Beklagten (dem Finanzamt) bereits zugestandenen Betrag von 2.400 DM hinaus zusteht.