BFH - Urteil vom 26.01.2012
VII R 24/10
Normen:
Art 21 Abs 1 EGV 800/1999; § 10 FlBG; § 5 Abs 3 FlHV; § 6 Abs 1 FlHV; § 1 Abs 1 BSEUntersV;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 09.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 399/07

Nachweis der Erstattungsvoraussetzungen der gesunden und handelsüblichen Qualität der Ausfuhrerzeugnisse; Zahlung von Ausfuhrerstattung für gefrorenes Rindfleisch zur Ausfuhr nach Russland

BFH, Urteil vom 26.01.2012 - Aktenzeichen VII R 24/10

DRsp Nr. 2012/8744

Nachweis der Erstattungsvoraussetzungen der gesunden und handelsüblichen Qualität der Ausfuhrerzeugnisse; Zahlung von Ausfuhrerstattung für gefrorenes Rindfleisch zur Ausfuhr nach Russland

1. NV: Der für den Nachweis der gesunden und handelsüblichen Qualität auszuführenden Rindfleischs unionsrechtlich vorgeschriebene BSE-Schnelltext ist eine erstattungsrechtliche Hauptpflicht, deren Nichterfüllung auch dann zum Verlust des Erstattungsanspruchs führt, wenn den Ausführer hieran kein Verschulden trifft (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. NV: Bestehen Anhaltspunkte für nicht ordnungsgemäß durchgeführte BSE-Schnelltests, trägt der Ausführer die Feststellungslast, falls der Nachweis den Vorschriften entsprechender Tests nicht erbracht werden kann.

Normenkette:

Art 21 Abs 1 EGV 800/1999; § 10 FlBG; § 5 Abs 3 FlHV; § 6 Abs 1 FlHV; § 1 Abs 1 BSEUntersV;

Gründe