Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Beschwerden werden zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren.
III.Der Streitwert für die Beschwerdeverfahren wird auf insgesamt 5.000 Euro (2 x 2.500 Euro) festgesetzt.
I.
1. 2.
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