FG Münster - Urteil vom 19.01.2012
5 K 105/07 E
Normen:
EStG § 9; EStG § 11 Abs 2; EStG § 36 Abs 2 Nr 3; EStG § 44; EStG § 22 Nr 3;
Fundstellen:
BB 2012, 802
DStR 2013, 8
DStRE 2013, 1432

Nachweis der Höhe der auf Dividenden lastenden ausländischen Körperschaftsteuer

FG Münster, Urteil vom 19.01.2012 - Aktenzeichen 5 K 105/07 E

DRsp Nr. 2012/7203

Nachweis der Höhe der auf Dividenden lastenden ausländischen Körperschaftsteuer

1) Eine gezahlte Glattstellungsprämie ist im Jahr des Zuflusses der Optionsprämie als Werbungskosten zu berücksichtigen. 2) Für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer ist eine Bescheinigung der ausschüttenden Körperschaft über die tatsächliche Körperschaftsteuerbelastung der Dividenden erforderlich. 3) Zum notwendigen Inhalt einer solchen Bescheinigung.

Normenkette:

EStG § 9; EStG § 11 Abs 2; EStG § 36 Abs 2 Nr 3; EStG § 44; EStG § 22 Nr 3;

Tatbestand:

Streitig ist noch nach mehreren Änderungen des Streitstoffes und mehreren Unterbrechungen wegen der Aussetzung bzw. des Ruhens des Verfahrens,

ob im Streitjahr 1996 gezahlte Prämien zur Glattstellung eines Kaufoptionsgeschäftes als Werbungskosten (WK) abziehbar sind,

ob für die Streitjahre 1996-2001 die Einkünfte aus Kapitalvermögen um auf ausländische Kapitalanlagen lastende Körperschaftsteuern (KSt) zu erhöhen sind mit dem Ziel, die ausländische KSt auf inländische Einkommensteuer (ESt) anzurechnen.