FG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 12.07.2001
3 V 11/01
Normen:
EStG § 7g Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 1359

Nachweis der Investitionsabsicht für Ansparabschreibung bzw. Ansparrücklage

FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.07.2001 - Aktenzeichen 3 V 11/01

DRsp Nr. 2001/12837

Nachweis der Investitionsabsicht für Ansparabschreibung bzw. Ansparrücklage

Wird die Steuervergünstigung nach § 7g EStG erst nach Ablauf der Investitionsfrist während einer Betriebsprüfung, bei der es zu Gewinnerhöhungen kommt, zum Ausgleich dieser Gewinnerhöhungen geltend gemacht und sind während der Investitionsfrist vergleichbare, jedoch nicht begünstigte Wirtschaftsgüter angeschafft worden, so müssen jedenfalls erhöhte Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht gestellt werden, die über die bloße Behauptung der Absicht der bestimmten Investition hinausgehen.

Normenkette:

EStG § 7g Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Antragstellerin betreibt seit dem Jahr 1996 eine Vermittlungsagentur für Versicherungen, Bausparbeiträge und Grundstücke sowie eine Haus- und Grundstücksverwaltung. Für das Streitjahr 1997 ermittelte die Antragstellerin nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes einen Gewinn in Höhe von 40.460 DM, den der Antragsgegner bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages unverändert übernahm.