FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 26.05.2003
5 K 1853/01
Normen:
EStG § 33 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 1450
EFG 2003, 1244

Nachweis der medizinischen Notwendigkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Erkrankung

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.05.2003 - Aktenzeichen 5 K 1853/01

DRsp Nr. 2003/14942

Nachweis der medizinischen Notwendigkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Erkrankung

Ein erst nachträglich ausgestelltes amtsärztliches Attest kann dann als Nachweis für die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung zugelassen werden, wenn sich die Notwendigkeit eines amtsärztlichen Attests nicht bereits aus der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung aufdrängen musste.

Normenkette:

EStG § 33 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Anerkennung von Aufwendungen für eine Unterbringung des Sohnes der Kläger in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe als außergewöhnliche Belastung nach § 33 des Einkommensteuergesetzes - EStG -.

In ihrer Einkommensteuererklärung für 1998 machten die Kläger Aufwendungen für die Heimunterbringung ihres am 26.Mai 1982 geborenen Sohnes in Höhe von 60.351,-- DM als außergewöhnliche Belastung geltend. Der Steuererklärung waren Rechnungsbelege der sozialtherapeutischen Wohngruppen GmbH in ... vom 30. Januar 1998 beigefügt (B. 18 f. d. ESt-Akte).

In dem Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr vom 13. November 2000 berücksichtigte der Beklagte diese Aufwendungen nicht.