Die Kläger sind die Erben des nach Klageerhebung am Mai 1997 verstorbenen xxxxxx (im folgenden: Steuerpflichtiger). Dieser befand sich seit dem Mai 1994 in dem Altenwohn- und Pflegeheim in X. Aufgrund der Bescheide des Versorgungsamtes Y lagen beim Steuerpflichtigen ab dem August 1992 ein Grad der Behinderung von 100 und die Merkzeichen "G", "aG" und "B", sowie ab dem Oktober 1996 zusätzlich die Merkzeichen "H" und "RF" vor.
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