Nachweis der Treuhandschaft an einem GmbH-Anteil; Verlust aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung; Änderung nach § 174 Abs. 3 AO nach teilweiser Nichtberücksichtigung eines Veräußerungsverlusts nach § 17 EStG
FG München, Urteil vom 12.10.2005 - Aktenzeichen 9 K 4503/03
DRsp Nr. 2006/1217
Nachweis der Treuhandschaft an einem GmbH-Anteil; Verlust aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung; Änderung nach § 174 Abs. 3AO nach teilweiser Nichtberücksichtigung eines Veräußerungsverlusts nach § 17EStG
1. Ein vor Beurkundung des GmbH-Gesellschaftsvertrages abgeschlossener Treuhandvertrag des Inhalts, dass der nach außen als Gesellschafter Auftretende den GmbH-Geschäftsanteil im Innenverhältnis als Treuhänder für einen Dritten (den Treugeber) erwirbt, ist ohne Verstoß gegen die Form des § 15 Abs. 4GmbHG auch durch konkludentes Verhalten möglich. Hingegen unterliegt der erst nach Beurkundung des GmbH-Gesellschafts-Vertrags geschlossene Treuhandvertrag über GmbH-Geschäftsanteile dem Formzwang des § 15 Abs. 4GmbHG. Die Feststellungslast für das Vorliegen einer Treuhand trägt derjenige, der sich auf eine von § 39 Abs. 1AO abweichende Zurechnung beruft.
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