FG Niedersachsen, vom 10.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 319/05
Nachweis der verhältnismäßigen Seltenheit eines Minerals für dessen Eigenschaft als Sammlerstück trotz fehlenden detaillierten Belegs einer Seltenheit für jedes einzelne Mineral; Pflicht des Gerichts zur Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Fundorte eines Minerals und seine Seltenheit für dessen steuerbegünstigende Berücksichtigung
BFH, Urteil vom 24.08.2010 - Aktenzeichen VII R 10/10
DRsp Nr. 2010/22353
Nachweis der verhältnismäßigen Seltenheit eines Minerals für dessen Eigenschaft als Sammlerstück trotz fehlenden detaillierten Belegs einer Seltenheit für jedes einzelne Mineral; Pflicht des Gerichts zur Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Fundorte eines Minerals und seine Seltenheit für dessen steuerbegünstigende Berücksichtigung
1. NV: Die Auslegung des Begriffs des Sammlungsstücks in Nr. 54 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG richtet sich allein nach zolltariflichen Gesichtspunkten.2. NV: Entscheidend ist die objektive Beschaffenheit eines Minerals, so dass es auf den Fundort tarifrechtlich nicht ankommt.3. NV: Hinsichtlich der Seltenheit eines Minerals trägt derjenige die Darlegungslast und Beweislast, der die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes begehrt.4. NV: Der geforderte Nachweis kann durch nach den Vorgaben des Tarifrechts ausgerichteten Gutachten oder durch Literaturangaben geführt werden; eigene Katalogbeschreibungen des Steuerpflichtigen reichen nicht aus.