FG Niedersachsen - Urteil vom 23.04.2012
3 K 445/10
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1;

Nachweis der Vermietungsabsicht

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.04.2012 - Aktenzeichen 3 K 445/10

DRsp Nr. 2013/118

Nachweis der Vermietungsabsicht

Zum WK-Abzug für leer stehende Wohnungen. Der endgültige Entschluss von Stpfl. zur Vermietung muss sich anhand objektiver Umstände belegen lassen. Eine vorangegangene auf Dauer angelegte Vermietung entfaltet Indizwirkung dahin, dass das betreffende Objekt selbst während der Leerstandszeiten der Erzielung von Vermietungseinkünften gedient hat. Wird eine leer stehende Immobilie, die zuvor dauervermietet war, in lokalen Anzeigenzeitungen zur Vermietung annonciert, spricht das für die Vermietungsabsicht.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand:

Streitig ist die Frage, ob Vermietungseinkünfte zu berücksichtigen sind und ob Unterhaltsleistungen an nahe Angehörige abgezogen werden können.

Die Kläger sind verheiratet und werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Kläger ist nichtselbständig berufstätig, die Klägerin erzielte im Streitjahr 2008 geringfügige Einkünfte aus Gewerbebetrieb.