FG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.05.2011
10 K 4499/08
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 21;

Nachweis der Vermietungsabsicht bei Leerstand Fremdvergleich bei Vermietung an Angehörige

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2011 - Aktenzeichen 10 K 4499/08

DRsp Nr. 2011/19116

Nachweis der Vermietungsabsicht bei Leerstand Fremdvergleich bei Vermietung an Angehörige

1. Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind nur zu berücksichtigen, wenn die Vermietungsabsicht während des Leerstands des Wohnobjekts anhand objektiver Umstände, z. B. durch Vermietungsanzeigen, Mietverträge und Makleraufträge belegt wird. 2. Ist die auf einen Leerstand folgende Nutzung unbestimmt und erwägt der Vermieter eine Selbstnutzung, ist die Einkünfteerzielungsabsicht zu verneinen. 3. Ein Mietverhältnis zwischen Familienangehörigen ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn die Hauptpflichten des Mietvertrages nicht von vornherein klar und eindeutig vereinbart worden sind und keine Zahlungsnachweise für die Miete vorgelegt werden.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 21;

Tatbestand

Streitig ist die Rechtmäßigkeit des Einkommensteuerbescheids 2005. Der Kläger begehrt die Anerkennung eines Werbungskostenüberschusses aus Vermietung und Verpachtung für das Objekt … straße in X in Höhe von 37.893 Euro.