1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
I.
Streitig ist, ob der Kläger für eine in den Streitjahren 2004 und 2005 leerstehende Wohnung Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend machen kann oder ob hierfür die Einkunftserzielungsabsicht fehlt.
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