I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war mit 80 % an Personengesellschaften (GbR) beteiligt, für die jeweils Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gesondert festgestellt worden waren.
Im Anschluss an eine Außenprüfung vertrat der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) die Auffassung, dass die von der Klägerin bzw. GbR in den Jahren 1993 und 1994/1995 veräußerten drei Mehrfamilienhäuser einen gewerblichen Grundstückshandel begründeten und erhöhte dementsprechend für das Streitjahr 1993 die Einkommensteuer um rd. 1 Mio. DM. Betreffend Einkommensteuer 1995 ist wegen eines der genannten Veräußerungsgeschäfte ein weiteres Verfahren beim Finanzgericht (FG) anhängig.
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