FG München - Urteil vom 15.02.2006
9 K 5420/04
Normen:
AO (1977) § 122 Abs. 2 ; FGO § 96 Abs. 1 ;

Nachweis des Zugangs eines Verwaltungsakts

FG München, Urteil vom 15.02.2006 - Aktenzeichen 9 K 5420/04

DRsp Nr. 2006/11738

Nachweis des Zugangs eines Verwaltungsakts

Kein ausreichendes Indiz für den Zugang eines Verwaltungsakts ist es, wenn der Steuerpflichtige auf ein Schreiben der Behörde, mit dem diese ihn unter Hinweis auf das Bekanntgabedatum des Bescheids auf die Verspätung des Einspruchs hinweist, überhaupt nicht reagiert und erstmals im Klageverfahren den Zugang des Bescheids bestreitet.

Normenkette:

AO (1977) § 122 Abs. 2 ; FGO § 96 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger den Kindergeldaufhebungsbescheid vom 13. Juli 2004 erhalten hat.