I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind in Erbengemeinschaft Nacherben nach dem im Jahre 1968 verstorbenen H. Vorerbin (V) war die am 26. Januar 1997 verstorbene Ehefrau des H. Zu dem auf die Kläger übergegangenen Nachlass gehörte bebauter Grundbesitz in einer Größe von 16 845 qm, den V zum Teil durch Vertrag vom 19. Dezember 1990 an einen Verein (D) für eine Dauer von 77 Jahren verpachtet hatte. Die an einen Lebenshaltungskostenindex gebundene jährliche Pacht betrug 40 000 DM. Der Erhaltungsaufwand für die zum Teil unter Denkmalschutz stehenden Gebäude war vom Verpächter zu tragen.
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