Nachweis für das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG
FG München, Urteil vom 14.03.2006 - Aktenzeichen 12 K 1666/03
DRsp Nr. 2008/5924
Nachweis für das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG
Ein ernsthaftes Bemühen um einen Ausbildungsplatz i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG erfordert, dass das Kind nachweislich von sich aus laufend, zumindest monatlich entweder schriftlich, mündlich oder persönlich seine Ausbildungswilligkeit gegenüber der Berufsberatung kundtut oder sich anderweitig um eine Ausbildungsstelle bemüht. Es genügt nicht, sich nur einfach darauf zu berufen, irgendeinmal beim Arbeitsamt ohne Erfolg vorgesprochen, das BIZ mehrmals aufgesucht, die Datenbank des Arbeitsamtes genutzt und eine Vielzahl von Bewerbungen per e-mail an verschiedene Unternehmer gerichtet zu haben.