1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahren.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang. Zwischen den Beteiligten streitig ist nach wie vor die Rechtmäßigkeit der Einkommensteuerbescheide der Veranlagungszeiträume 2001 bis 2008 (der Streitjahre).
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