FG Köln - Urteil vom 16.01.2013
3 K 2008/07
Normen:
EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1; FGO § 79b; FGO § 96 Abs 1 S 1; EStG § 9 Abs 1;

Nachweis tatsächlicher Zahlung durch Versteuerung beim Empfänger?

FG Köln, Urteil vom 16.01.2013 - Aktenzeichen 3 K 2008/07

DRsp Nr. 2014/2925

Nachweis tatsächlicher Zahlung durch Versteuerung beim Empfänger?

1) Rentenzahlungen sind nicht bereits deshalb abzugsfähig, weil der Empfänger diese versteuert hat. Dass alle geschuldeten Zahlungen tatsächlich geleistet wurden, ist nur durch einen lückenlosen Nachweis der Rentenzahlungen mittels Kontoauszügen zu erreichen. 2) Je länger der Zeitraum andauert, während dessen sich ein in seinem Erstberuf arbeitender Steuerpflichtiger nicht zum Examen seines Zweitstudiums anmeldet, desto intensiver muss er seine Bemühungen dokumentieren.

Normenkette:

EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1; FGO § 79b; FGO § 96 Abs 1 S 1; EStG § 9 Abs 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Höhe der Einkommensteuerfestsetzungen für die Streitjahre 2002 bis 2004. Der Kläger wurde in den Streitjahren einzeln veranlagt.

Der Kläger und dessen Eltern vereinbarten in einem notariellen Vertrag vom 21. April 1993 (Urkundenrolle Nr. 1 für 1993 des Notars A in B) unter anderem die Übertragung folgender bebauter Grundstücke, die im Bruchteilseigentum der Eltern des Klägers standen, auf den Kläger: