FG Saarland - Urteil vom 15.07.2003
1 K 215/01
Normen:
AO § 90 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1435

Nachweis von Barzahlungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Transferrechten eines afrikanischen Bundesligaspielers; Einkommensteuer 1996

FG Saarland, Urteil vom 15.07.2003 - Aktenzeichen 1 K 215/01

DRsp Nr. 2003/11780

Nachweis von Barzahlungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Transferrechten eines afrikanischen Bundesligaspielers; Einkommensteuer 1996

Bei Übergabe von Bargeld an Dritte im Ausland (Ghana) reichen Empfängerbescheinigungen ohne Ort und Datum der Ausstellung jedenfalls dann nicht als Nachweis der Geldübergabe aus, wenn ein unklarer oder widersprüchlicher Vortrag zu diesem Sachverhalt Zweifel am Beweiswert der Bescheinigungen verstärkt und dem Stpfl. ohne Weiteres die Vorlage objektivierter Nachweise (z.B. Transferunterlagen bei einem Bundesligaspieler) möglich wäre.

Normenkette:

AO § 90 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist ghanaischer Staatangehöriger mit Wohnsitz im Inland. Er erzielte im Streitjahr 1996 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Im Jahre 2000 wurde dem beklagten Finanzamt mittels einer Kontrollmitteilung bekannt, dass der Kläger von dem damaligen 2.Bundesliga-Fußballverein SV X zwei Zahlungen über insgesamt 56.000 DM (ESt 96) erhalten hatte, ohne diese steuerlich zu deklarieren. Der Beklagte erließ daraufhin am 27. Juni 2000 einen geänderten Einkommensteuerbescheid, der den Betrag von 56.000 DM als Einkünfte aus selbständiger Arbeit erfasste.