FG Niedersachsen - Urteil vom 03.02.2009
8 K 251/08
Normen:
EStG § 9; EStG § 9a; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1;

Nachweis von Werbungskosten; Werbungskosten; Nachweis; Feststellungslast

FG Niedersachsen, Urteil vom 03.02.2009 - Aktenzeichen 8 K 251/08

DRsp Nr. 2010/3605

Nachweis von Werbungskosten; Werbungskosten; Nachweis; Feststellungslast

1. Die Feststellungslast für WK trifft grundsätzlich den Stpfl., da es sich insoweit um steuermindernde Tatsachen handelt. 2. Ein Stpfl. kann keine Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend machen, wenn er nicht vorträgt, an welchen Tagen er an welcher Arbeitsstätte tätig war. 3. Macht ein Stpfl. geltend, Bücher allgemeinbildenden Inhalts aus beruflichen Gründen angeschafft zu haben, so ist für jedes Buch gesondert zu entscheiden, ob es für den Stpfl. ein Arbeitsmittel oder ein Gegenstand der Lebensführung ist; entscheidend ist die konkrete Funktion des Buchs im Einzelfall.

Normenkette:

EStG § 9; EStG § 9a; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist im Wesentlichen streitig, in welchem Umfang der Kläger Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit sowie aus Vermietung und Verpachtung abziehen kann.