Nachweise zur Inanspruchnahme eines Präferenzzollkontingents
FG München, Urteil vom 13.11.2008 - Aktenzeichen 14 K 354/05
DRsp Nr. 2009/10783
Nachweise zur Inanspruchnahme eines Präferenzzollkontingents
Die zur Inanspruchnahme eines Präferenzzollkontingents erforderlichen Nachweise können nur berücksichtigt werden, solange das Kontingent noch nicht erschöpft ist.