FG Hessen - Beschluss vom 14.11.2006
13 V 2771/06
Normen:
EStG § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 ;

Nachzahlung; Ermäßigte Besteuerung; Rechtsstreit; Außerordentliche Einkünfte; Fünftelregelung; Kassenärztliche Vereinigung - Besteuerung von Vergütungen für Heilleistungen bei Nachzahlung für mehrere Jahre durch die kassenärztliche Vereinigung nach einem Rechtsstreit

FG Hessen, Beschluss vom 14.11.2006 - Aktenzeichen 13 V 2771/06

DRsp Nr. 2007/7787

Nachzahlung; Ermäßigte Besteuerung; Rechtsstreit; Außerordentliche Einkünfte; Fünftelregelung; Kassenärztliche Vereinigung - Besteuerung von Vergütungen für Heilleistungen bei Nachzahlung für mehrere Jahre durch die kassenärztliche Vereinigung nach einem Rechtsstreit

Es bestehen ernstliche Zweifel, ob Vergütungen, die ein Psychotherapeut von der kassenärztlichen Vereinigung aufgrund eines von ihm gewonnenen Rechtsstreites für einen mehrjährigen Zeitraum nachgezahlt bekommt der vollen und nicht der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 i. V. mit Abs. 1 EStG unterliegen.

Normenkette:

EStG § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage einer ermäßigten Besteuerung gemäß § 34 Einkommensteuergesetz - EStG -.