BFH - Urteil vom 24.04.2007
I R 37/06
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2 § 22 Abs. 1 ; GenG § 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 2007, 1607
BB 2007, 1660
BFH/NV 2007, 1599
BFHE 218, 113
BStBl II 2015, 1056
DB 2007, 1679
DStR 2007, 1251
NZG 2007, 920
Vorinstanzen:
FG Thüringen - II 845/04 - 16.2.2006 (EFG 2006, 1099),

Nachzahlungen einer Arbeitnehmerproduktionsgenossenschaft an ihre Mitglieder

BFH, Urteil vom 24.04.2007 - Aktenzeichen I R 37/06

DRsp Nr. 2007/12234

Nachzahlungen einer Arbeitnehmerproduktionsgenossenschaft an ihre Mitglieder

»1. Leistet eine Genossenschaft an ihre Mitglieder Zahlungen, die sie fremden Dritten unter ansonsten vergleichbaren Umständen nicht gewährt, so sind die gezahlten Beträge nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen des § 22 KStG gewinnmindernd zu berücksichtigen. 2. Mitgliedergeschäfte i.S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 KStG sind nur solche Geschäfte, bei denen die Mitglieder der Genossenschaft als Unternehmer gegenübertreten. Ein Mitgliedergeschäft liegt daher nicht vor, wenn die Genossen ausschließlich im Rahmen von Arbeitsverhältnissen für die Genossenschaft tätig sind.«

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2 § 22 Abs. 1 ; GenG § 1 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Zahlungen einer Genossenschaft an ihre Mitglieder.