BFH - Beschluß vom 02.02.2001
XI B 91/00
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 1003

Nachzahlungszinsen bei verzögerter Veranlagung

BFH, Beschluß vom 02.02.2001 - Aktenzeichen XI B 91/00

DRsp Nr. 2001/8379

Nachzahlungszinsen bei verzögerter Veranlagung

Nachzahlungszinsen gemäß § 233 a AO sind nicht aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn das Finanzamt die vom Steuerpflichtigen eingereichte Einkommensteuererklärung erst nach einer Frist von mehr als 15 Monaten bearbeitet.

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist zurückzuweisen.

Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) möchten die Rechtsfrage geklärt wissen, ob Nachzahlungszinsen gemäß § 233a der Abgabenordnung (AO 1977) aus sachlichen Gründen zu erlassen sind, wenn das Finanzamt (FA) die vom Steuerpflichtigen eingereichte Einkommensteuererklärung erst nach einer Frist von mehr als 15 Monaten bearbeitet.