Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.Der Streitwert wird in Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses für beide Instanzen auf jeweils 217.886,85 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung von Nachzahlungszinsen in Gewerbesteuerbescheiden, da sie den gesetzlichen Zinssatz von 0,5% pro Monat (6% pro Jahr) für überhöht und daher verfassungswidrig hält.
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