FG Köln vom 17.08.2004
5 K 5647/03
Normen:
AO § 233a ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1824

Nachzahlungszinsen sind keine Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

FG Köln, vom 17.08.2004 - Aktenzeichen 5 K 5647/03

DRsp Nr. 2005/3129

Nachzahlungszinsen sind keine Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

Nachzahlungszinsen nach § 233 a AO können auch dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden, wenn der Steuerzahler seine Steuererklärung bewusst verspätet abgibt, um hierdurch die Steuernachzahlung hinauszuzögern und zugleich die Möglichkeit zu erhalten, einem Dritten ein verzinsliches Darlehen zu gewähren.

Normenkette:

AO § 233a ;

Für die Praxis: