Nachzahlungszinsen sind keine Werbungskosten bei Kapitaleinkünften
FG Köln, vom 17.08.2004 - Aktenzeichen 5 K 5647/03
DRsp Nr. 2005/3129
Nachzahlungszinsen sind keine Werbungskosten bei Kapitaleinkünften
Nachzahlungszinsen nach § 233 aAO können auch dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden, wenn der Steuerzahler seine Steuererklärung bewusst verspätet abgibt, um hierdurch die Steuernachzahlung hinauszuzögern und zugleich die Möglichkeit zu erhalten, einem Dritten ein verzinsliches Darlehen zu gewähren.