FG Saarland - Urteil vom 13.09.2005
1 K 235/01
Normen:
EStG § 2 § 21 ;

Nahe Angehörige; Ergänzungspfleger; Wirksamkeit; Unwirksamkeit; rechtlicher Nachteil; Feststellung 1997 bis 2000

FG Saarland, Urteil vom 13.09.2005 - Aktenzeichen 1 K 235/01

DRsp Nr. 2005/18573

Nahe Angehörige; Ergänzungspfleger; Wirksamkeit; Unwirksamkeit; rechtlicher Nachteil; Feststellung 1997 bis 2000

Die notariell beurkundete und vom Grundbuchamt vollzogene Übertragung des Eigentums an einer Immobilie von Eltern auf ihre minderjährigen Kinder kann auch dann steuerlich anzuerkennen sein, wenn kein Ergänzungspfleger bestellt worden ist. Die schenkweise Übertragung eines Mietwohnobjektes auf die Kinder ist für diese nicht deshalb rechtlich nachteilig, weil sie in die Pflichten aus den Mietverträgen eintreten.

Normenkette:

EStG § 2 § 21 ;

Tatbestand:

Der Kläger und seine ehemalige Ehefrau B wurden bis zur ihrer Ehescheidung im Jahre 1997 beim Beklagten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Eheleute waren zu je 1/2 Miteigentümer des unbelasteten Mietwohngrundstückes S, A Str. 14, aus dem sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) erzielten.