I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) unterhält einen Gewerbebetrieb (Vertrieb von technischen Gasen) mit Betriebsstätten an ihrem Wohnort in N und in M. In der Betriebsstätte in M sind der Ehemann der Klägerin und ihre beiden ebenfalls in N wohnenden Söhne tätig. Für die Fahrten zwischen N und M hat die Klägerin ihrem Ehemann und ihren Söhnen betriebliche Kfz zur Verfügung gestellt. Die Kosten für diese Fahrten will die Klägerin als Betriebsausgaben abziehen. Demgegenüber ist der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) der Auffassung, daß die Klägerin die Kosten für die Fahrten aus privaten Gründen übernommen habe.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|