BFH - Urteil vom 23.09.1998
XI R 1/98
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 760

Nebenleistungen bei Arbeitsverhältnis zwischen Angehörigen

BFH, Urteil vom 23.09.1998 - Aktenzeichen XI R 1/98

DRsp Nr. 1999/3474

Nebenleistungen bei Arbeitsverhältnis zwischen Angehörigen

Von einer betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen für im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen gewährte Nebenleistungen (z.B. Kfz-Überlassung, Beiträge zu Direktversicherungen) kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Leistungen ausdrücklich vereinbart worden sind. Eine entsprechende tatsächliche Handhabung oder die betriebliche Üblichkeit derartiger Leistungen genügen für den Betriebsausgabenabzug nicht.

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) unterhält einen Gewerbebetrieb (Vertrieb von technischen Gasen) mit Betriebsstätten an ihrem Wohnort in N und in M. In der Betriebsstätte in M sind der Ehemann der Klägerin und ihre beiden ebenfalls in N wohnenden Söhne tätig. Für die Fahrten zwischen N und M hat die Klägerin ihrem Ehemann und ihren Söhnen betriebliche Kfz zur Verfügung gestellt. Die Kosten für diese Fahrten will die Klägerin als Betriebsausgaben abziehen. Demgegenüber ist der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) der Auffassung, daß die Klägerin die Kosten für die Fahrten aus privaten Gründen übernommen habe.