FG Köln - Urteil vom 09.11.2006
10 K 1006/03
Normen:
GmbHG § 31 § 32a ; EStG § 20 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 532
EFG 2007, 514

Negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

FG Köln, Urteil vom 09.11.2006 - Aktenzeichen 10 K 1006/03

DRsp Nr. 2007/776

Negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

1. Die Rückzahlung einer Gewinnausschüttung, die unter § 31 GmbHG fällt, ist eine Einlagenleistung. 2. Die gleichen Grundsätze sind anzuwenden, wenn es um die Rückzahlung von Darlehenszinsen geht, die die GmbH zunächst an den Gesellschafter unter Verstoß gegen § 31 GmbHG entrichtet hat.

Normenkette:

GmbHG § 31 § 32a ; EStG § 20 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Erstattung von Darlehenszinsen, die in den Jahren 1992 bis 1999 an den Kläger ausgezahlt worden waren, im Streitjahr 2000 zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen geführt hat.