Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger für die Dauer der ersten 3 Monate einer im Streitjahr 2006 unstreitig vorliegenden doppelten Haushaltsführung Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit zustehen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|