Die Kläger sind gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Sie haben zwei Kinder. Die älteste Tochter I., geb. am 20.07.1975 hat bis Juni 1995 ein Gymnasium besucht. Außerdem hat sie in den Streitjahren Tanzkurse in einer Tanzschule absolviert. Dies, nach Vortrag der Kläger, im Hinblick auf ihr Berufsziel Tänzerin und Choreographin.
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