Die Klägerin begehrt die Aufhebung des (Aufhebungs-) Bescheides über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs auf den 31.12.1998 vom 28.6.2000.
Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist seit dem 30.3.1997 verwitwet. Ihr verstorbener Ehemann war unternehmerisch tätig; die Firma ging in Konkurs.
Am 16.12.1998 erließ der Beklagte einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzug zum 31.12.1997, in dem ein verbleibender Verlustabzug in Höhe von DM für den Ehemann festgestellt wurde; der Bescheid erging an den Konkursverwalter.
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