FG Niedersachsen - Urteil vom 04.03.2013
12 K 279/12
Normen:
AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; AO§ 162;

Neue Tatsache nach Schätzungsbescheid

FG Niedersachsen, Urteil vom 04.03.2013 - Aktenzeichen 12 K 279/12

DRsp Nr. 2014/11690

Neue Tatsache nach Schätzungsbescheid

Zur Frage, wann Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. Bei einem Schätzungsbescheid stellen nur die Schätzungsgrundlagen Tatsachen dar. Durch die Feststellung neuer Schätzungsgrundlagen werden damit Tatsachen nachträglich bekannt. Es müssen indessen Schätzungsgrundlagen bekannt werden, die das FA bei rechtzeitiger Kenntnis veranlasst hätten, die Schätzung nicht oder nicht in dieser Weise vorzunehmen. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO dient nicht zur Korrektur von Schätzungsfehlern.

Normenkette:

AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; AO§ 162;

Tatbestand:

Streitig sind im Wesentlichen die Rechtmäßigkeit der Änderung eines auf geschätzten Besteuerungsgrundlagen beruhenden Feststellungsbescheides sowie die steuerrechtliche Beurteilung eines so genannten „Abschreibungsdarlehens”.

Die Klägerin betrieb im Zeitraum 1. Mai 2004 bis 31. Januar 2008 die Gaststätte „X” in … und erzielte hieraus gewerbliche Einkünfte (§ 15 EinkommensteuergesetzEStG ). Ihren Gewinn ermittelte sie durch Einnahmen Überschuss Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG.