Neuer zehnjähriger Erdienenszeitraum bei Neuzusage einer Hinterbliebenenzusage der GmbH an namentlich benannte Ehefrau des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers, Tod der Ehefrau und Einsetzung der neuen Lebensgefährtin als neue Begünstigte der Hinterbliebenenversorgung keine Anwendung von § 6a Abs. 4 S. 2 EStG bei durch geänderte Berechnungsgrundlagen entstehendem Minderungsbetrag
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.01.2013 - Aktenzeichen 12 K 12227/10
DRsp Nr. 2013/6971
Neuer zehnjähriger Erdienenszeitraum bei Neuzusage einer Hinterbliebenenzusage der GmbH an namentlich benannte Ehefrau des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers, Tod der Ehefrau und Einsetzung der neuen Lebensgefährtin als neue Begünstigte der Hinterbliebenenversorgung keine Anwendung von § 6a Abs. 4 S. 2 EStG bei durch geänderte Berechnungsgrundlagen entstehendem Minderungsbetrag
1. Der regelmäßige Erdienenszeitraum für Versorgungszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer beträgt zehn Jahre; das gilt nicht nur für erstmalig erteilte Pensionszusagen, sondern in gleicher Weise auch für spätere Zusagen, durch die die zunächst zugesagte Pension erhöht wird.
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