FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.01.2013
12 K 12227/10
Normen:
EStG § 6a Abs. 1; EStG § 6a Abs. 4 S. 2; KStG § 8 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
DStR 2013, 6
DStRE 2013, 1040

Neuer zehnjähriger Erdienenszeitraum bei Neuzusage einer Hinterbliebenenzusage der GmbH an namentlich benannte Ehefrau des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers, Tod der Ehefrau und Einsetzung der neuen Lebensgefährtin als neue Begünstigte der Hinterbliebenenversorgung keine Anwendung von § 6a Abs. 4 S. 2 EStG bei durch geänderte Berechnungsgrundlagen entstehendem Minderungsbetrag

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.01.2013 - Aktenzeichen 12 K 12227/10

DRsp Nr. 2013/6971

Neuer zehnjähriger Erdienenszeitraum bei Neuzusage einer Hinterbliebenenzusage der GmbH an namentlich benannte Ehefrau des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers, Tod der Ehefrau und Einsetzung der neuen Lebensgefährtin als neue Begünstigte der Hinterbliebenenversorgung keine Anwendung von § 6a Abs. 4 S. 2 EStG bei durch geänderte Berechnungsgrundlagen entstehendem Minderungsbetrag

1. Der regelmäßige Erdienenszeitraum für Versorgungszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer beträgt zehn Jahre; das gilt nicht nur für erstmalig erteilte Pensionszusagen, sondern in gleicher Weise auch für spätere Zusagen, durch die die zunächst zugesagte Pension erhöht wird.