Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Ulm vom 23. März 2023 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist im Rahmen einer endgültigen Festsetzung von Beiträgen streitig, ob ein einkommenssteuerrechtlicher Aufgabegewinn nach Betriebsaufgabe der Beitragspflicht in der Kranken- und sozialen Pflegeversicherung unterliegt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|