1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Änderung von Zinsbescheiden.
Die Klägerin wurde in den Streitjahren zunächst zusammen mit ihrem Ehemann zur Einkommensteuer veranlagt (Steuernummer .../.../...1). Der Beklagte setzte wie folgt fest:
1. Steuerjahr 1994:.
1. Bescheid vom 16. Oktober 1996: Einkommensteuer von DM 636
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