FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 06.07.2000 - Aktenzeichen II 489/99
DRsp Nr. 2001/1670
Neuherstellung eines Gebäudes durch Aufstockung
Werden im Rahmen einer Aufstockung eines Gebäudes mehrere Teile des Altgebäudes, die für dessen Nutzungsdauer bestimmend sind, ersetzt, liegt eine Neuherstellung eines Gebäudes vor.
Die Beteiligten streiten darüber, ob den Klägern für Aufwendungen durch Umbaumaßnahmen und Aufstockung vorhandener Bausubstanz ein Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1EStG zu gewähren ist.
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