Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 13. September 2022 wird verworfen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 13. September 2022 sind zwei Vereinsmitglieder ermächtigt worden, in der auf den 29. September 2022 anberaumten Mitgliederversammlung eine Neuwahl des Vorstandes durchzuführen.
Die gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde des Beschwerdeführers (Beschwerdeschrift vom 19. Oktober 2022, Bl. 8) ist unzulässig.
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