FG Hessen - Urteil vom 18.05.2015
1 K 119/15
Normen:
ErbStG § 12 Abs. 1; ErbStG § 10 Abs. 1 S. 1; BGB § 1093; BewG § 14 Abs. 1; BewG § 14 Abs. 4;
Fundstellen:
ZEV 2015, 602

Nicht ausgeübtes Wohnrecht als bereicherungsmindernde Auflage i.S. von § 10 Absatz ein S. 1 ErbStG

FG Hessen, Urteil vom 18.05.2015 - Aktenzeichen 1 K 119/15

DRsp Nr. 2015/16023

Nicht ausgeübtes Wohnrecht als bereicherungsmindernde Auflage i.S. von § 10 Absatz ein S. 1 ErbStG

Die Berücksichtigung eines Wohnrechts als bereicherungsmindernde Auflage i.S.d. § 10 Absatz ein S. 1 ErbStG setzt nicht voraus, dass das eingeräumte Recht auch tatsächlich ausgeübt wird. Die Nichtinanspruchnahme des Wohnrechts über mehrere Jahre mindert nicht dessen Kapitalisierungswert.

Normenkette:

ErbStG § 12 Abs. 1; ErbStG § 10 Abs. 1 S. 1; BGB § 1093; BewG § 14 Abs. 1; BewG § 14 Abs. 4;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Berücksichtigung eines Wohnrechts als bereicherungsmindernde Auflage im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der zum Besteuerungszeitpunkt geltenden Fassung voraussetzt, dass das eingeräumte Recht auch tatsächlich ausgeübt wird.