Im Streitfall hatte der Kläger den betroffenen Betriebsteil - ohne die Betriebsgrundstücke - während der Bauarbeiten veräußert. Das FG lehnte eine steuerlich begünstigte Teilbetriebsveräußerung aber ab, weil nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang veräußert wurden.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|