FG Niedersachsen - Urteil vom 12.12.2006
15 K 20285/04
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 § 19 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 2007, 2118
EFG 2007, 1246

Nicht-selbstständige Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers aus über die normalen Pflichten hinausgehenden Beratungsleistungen - Tätigkeit; Beratung; Beratervertrag; Berufsbild; Gesellschafter-Geschäftsführer; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; GmbH; Kapitalgesellschaft

FG Niedersachsen, Urteil vom 12.12.2006 - Aktenzeichen 15 K 20285/04

DRsp Nr. 2007/12921

Nicht-selbstständige Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers aus über die normalen Pflichten hinausgehenden "Beratungsleistungen" - Tätigkeit; Beratung; Beratervertrag; Berufsbild; Gesellschafter-Geschäftsführer; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; GmbH; Kapitalgesellschaft

1. Unselbstständig ist der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, der als Organ in das Gefüge der Gesellschaft eingegliedert ist und den Weisungen der Gesellschaft zu folgen hat, die sich aus seiner Bestellung zum Geschäftsführer, aus dem Anstellungsvertrag und aus den Gesellschafterbeschlüssen ergeben. 2. Lassen sich "Beratungsleistungen" inhaltlich nicht von den Pflichten unterscheiden, die der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH kraft seiner Organstellung zu erfüllen hat, so handelt es sich bei der Vergütung dieser Tätigkeiten um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 § 19 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger aus der Tätigkeit für eine Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter-Geschäftsführer er war, Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt hat.