I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat gegen einen Grunderwerbsteuerbescheid des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) Klage erhoben. Das Finanzgericht (FG) hat in dieser Sache Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 12. Juni 2002 um 9.30 Uhr bestimmt. In dem Protokoll über die mündliche Verhandlung heißt es u.a.:
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