Strittig ist, ob nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbare Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigungsfähig sind.
Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.
Der Kläger ist als Arzt im Rahmen einer Gemeinschaftspraxis freiberuflich tätig.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|