Die Beteiligten streiten darüber, ob der Bagatellbetrag nach § 4 Abs. 4 a Satz 5 EStG bei Personengesellschaften insgesamt nur einmal oder bei jedem Gesellschafter in voller Höhe anzusetzen ist.
Die Klägerin (Klin.), eine Kommanditgesellschaft, betreibt ein Pflegeheim. Die Gesellschafter sind wie folgt an Gewinn und Verlust beteiligt:
K. L1
G. L2
B. L3
S. M.
Komplemt.
Kommand.
Kommand.
Kommand.
10 %
30 %
30 %
30 %
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