Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Pflicht der Fachgerichte zur Berücksichtigung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bezug auf die verfassungsgerichtlich angeordnete Weitergeltung verfassungswidriger Bestimmungen des Einkommensteuerrechts.
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