FG München - Urteil vom 29.11.2006
1 K 1078/05
Normen:
AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DB 2007, 1333
EFG 2007, 645

Nichtberücksichtigung der Anleitung zur ESt-Erklärung

FG München, Urteil vom 29.11.2006 - Aktenzeichen 1 K 1078/05

DRsp Nr. 2007/6268

Nichtberücksichtigung der "Anleitung zur ESt-Erklärung"

Vergessene Krankheitskosten sind neue Tatsachen; gleichwohl scheidet eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO aus, weil grobes Verschulden auf Seiten des Steuerpflichtigen vorliegt, wenn der Sachverhalt in der "Anleitung zur Steuererklärung" ausdrücklich aufgeführt ist.

Normenkette:

AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob die Klägerin die Änderung von Einkommensteuerbescheiden wegen neuer Tatsachen verlangen kann.

Die Klägerin ist von Beruf Diplom-X und wurde für die Streitjahre 1998 bis 2000 beim Beklagten - dem Finanzamt (FA) - bestandskräftig zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt.

Mit Schreiben vom 3. Januar 2003 beantragte die Klägerin die Änderung der genannten Steuerfestsetzungen nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO). Sie teilte dem FA mit, dass Ihr in den Streitjahren hohe außergewöhnliche Belastungen erwachsen seien. Dabei handele es sich um Aufwendungen für medizinisch notwendige Zahnerhaltungsmaßnahmen infolge einer Kiefererkrankung in Höhe von XX.324,63 DM im Jahr 1998, XX.537,12 DM im Jahr 1999 und XX.213,21 DM im Jahr 2000.