FG München - Urteil vom 07.07.1999
1 K 821/97
Normen:
AO 1977 § 129 Satz 1;
Fundstellen:
EFG 1999, 1115

Nichtberücksichtigung eines Betriebsprüfungs-Berichts bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung als offenbare Unrichtigkeit

FG München, Urteil vom 07.07.1999 - Aktenzeichen 1 K 821/97

DRsp Nr. 2001/2227

Nichtberücksichtigung eines Betriebsprüfungs-Berichts bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung als offenbare Unrichtigkeit

Hat das FA bei Ehegatten mit eigenen Betrieben für den gleichen Prüfungszeitraum Betriebsprüfungen durchgeführt und hebt die zuständige Veranlagungsstelle nach Eingang des --nicht zu Steuernachzahlungen oder -erstattungen führenden-- Prüfungsberichts für den Betrieb Ehefau den Vorbehalt der Nachprüfung in allen Steuerbescheiden der Ehegatten auf, so können die Bescheide beim Eingang des -zu Mehrsteuern führenden- Prüfungsberichts für den Betrieb des Ehemanns nach § 129 AO geändert werden.

Normenkette:

AO 1977 § 129 Satz 1;

Tatbestand: