Nichtberücksichtigung eines Betriebsprüfungs-Berichts bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung als offenbare Unrichtigkeit
FG München, Urteil vom 07.07.1999 - Aktenzeichen 1 K 821/97
DRsp Nr. 2001/2227
Nichtberücksichtigung eines Betriebsprüfungs-Berichts bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung als offenbare Unrichtigkeit
Hat das FA bei Ehegatten mit eigenen Betrieben für den gleichen Prüfungszeitraum Betriebsprüfungen durchgeführt und hebt die zuständige Veranlagungsstelle nach Eingang des --nicht zu Steuernachzahlungen oder -erstattungen führenden-- Prüfungsberichts für den Betrieb Ehefau den Vorbehalt der Nachprüfung in allen Steuerbescheiden der Ehegatten auf, so können die Bescheide beim Eingang des -zu Mehrsteuern führenden- Prüfungsberichts für den Betrieb des Ehemanns nach § 129AO geändert werden.
Normenkette:
AO 1977 § 129 Satz 1;
Tatbestand:
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