FG Düsseldorf - Urteil vom 08.06.2021
10 K 3452/18 E,U
Normen:
FGO § 65 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
BB 2021, 1877

Nichtbezeichnung des Klagebegehrens innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist

FG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2021 - Aktenzeichen 10 K 3452/18 E,U

DRsp Nr. 2021/11728

Nichtbezeichnung des Klagebegehrens innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

FGO § 65 Abs. 2 S. 2;

Tatbestand

Zu entscheiden ist primär, ob die Klage zulässig ist.

Die Kläger sind Ehegatten und werden zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Der Kläger erzielt u.a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb .... ESt-Erklärungen für die Streitjahre 2011 bis 2013 sowie Gewinnermittlungen für die gewerblichen Einkünfte des Klägers wurden bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht eingereicht. Eingereicht wurden lediglich Erklärungen zur Umsatzsteuer (USt) und zur Gewerbesteuer.

Mit Bescheid vom 17.11.2015 wurde eine Außenprüfung betreffend ESt, USt und Gewerbesteuer 2011 bis 2013 bei dem Kläger angeordnet, welche mit Bericht vom 20.12.2016 abgeschlossen wurde. Aufgrund der Nichtvorlage der ESt-Erklärungen, der Gewinnermittlungen und der vollständigen Buchführung nahm der Prüfer Zuschätzungen zum Umsatz und Gewinn vor. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den Bericht vom 20.12.2016 Bezug genommen.