BFH - Beschluß vom 28.04.1999
V B 90/98
Normen:
FGO § 104 Abs. 2 § 105 Abs. 4 S. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1362

Nichteinhaltung der 2-Wochenfrist für die Urteilsübergabe

BFH, Beschluß vom 28.04.1999 - Aktenzeichen V B 90/98

DRsp Nr. 1999/8383

Nichteinhaltung der 2-Wochenfrist für die Urteilsübergabe

Die Nichteinhaltung der 2-Wochenfrist für die Übergabe des beratenen und zuzustellenden Urteils bzw. für die Übergabe des von den Berufsrichtern unterschriebenen Urteilstenors an die Geschäftsstelle ist zwar grds. ein Verfahrensmangel, der aber als bloßer Ordnungsverstoß nicht zur Zulassung der Revision i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO führt, weil das Urteil nicht auf der Verletzung dieser Frist beruhen kann.

Normenkette:

FGO § 104 Abs. 2 § 105 Abs. 4 S. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war im Streitjahr 1992 Konkursverwalter über das Vermögen einer GmbH (Gemeinschuldnerin), die ... anfertigte und vertrieb. Das Konkursverfahren wurde am 14. November 1991 eröffnet. Nach den Feststellungen bei einer Betriebsprüfung schloß der Kläger am 3. Dezember 1991 mit der X-GbR (im folgenden GbR) eine als Kaufvertrag bezeichnete Vereinbarung, nach der die Gemeinschuldnerin der als Käuferin benannten GbR den noch ausführbaren Auftragsbestand für 300 000 DM --vorbehaltlich einer abschließenden Abrechnung-- einschließlich 14 v.H. Umsatzsteuer verkaufte.