BFH - Urteil vom 12.05.2009
IX R 46/08
Normen:
EStG § 9 Abs. 1; EStG § 12; EStG § 21 Abs. 1; FGO § 126 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 26.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 381/06

Nichteinhaltung zivilrechtlicher Formerfordernisse durch nahe Angehörige als Indiz gegen den vertraglichen Bindungswillen i.R.d. steuerrechtlichen Beurteilung eines Vertrages; Voraussetzungen einer Fehlerhaftigkeit der Gesamtwürdigung mehrerer Beweisanzeichen durch ein Finanzgericht

BFH, Urteil vom 12.05.2009 - Aktenzeichen IX R 46/08

DRsp Nr. 2009/15241

Nichteinhaltung zivilrechtlicher Formerfordernisse durch nahe Angehörige als Indiz gegen den vertraglichen Bindungswillen i.R.d. steuerrechtlichen Beurteilung eines Vertrages; Voraussetzungen einer Fehlerhaftigkeit der Gesamtwürdigung mehrerer Beweisanzeichen durch ein Finanzgericht

1. Halten nahe Angehörige zivilrechtliche Formerfordernisse nicht ein, spricht dies im Rahmen der steuerrechtlichen Beurteilung des Vertrages indiziell gegen den vertraglichen Bindungswillen (Bestätigung der BFH-Urteile vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294, und vom 22. Februar 2007 IX R 45/06, BFHE 217, 409). 2. Die Gesamtwürdigung mehrerer Beweisanzeichen ist insgesamt fehlerhaft, wenn das FG aus einem Indiz, das es in seine Gesamtbetrachtung einbezieht, den falschen Schluss zieht.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1; EStG § 12; EStG § 21 Abs. 1; FGO § 126 Abs. 3;

Gründe:

I.

Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.